EHRENORDNUNG DES SV 45 REINHEIM

§1 Grundsätzliches

Auf der Grundlage von § 4 Nr. (11) seiner Satzung gibt sich der SV 45 die nachstehend aufgeführte Ehrenordnung.
Damit sollen Treue und besondere Verdienste für den Verein und den Sportsowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder gewürdigt werden.
Anlässe wie Geburtstage, Todesfälle und private Jubiläen regeln Vorstand und Abteilungen miteinander.

Die Ehrenordnung ist abteilungsübergreifend.


§ 2 Ehrungsarten

(1) Ehrenurkunde

Für langjährige Mitgliedschaft von 25, 40, 50, 60 und 75 Jahren.

(2) Ehrenurkunde mit Vereinsnadel in Bronze, Silber und Gold

Für besondere Verdienste um den Verein im Bereich

(a) Sport, bei besonderen Leistungen
(b) Jugendarbeit und Betreuung
(c) Vorstandsarbeit
(d) Ehrenamtliche Übungsleitertätigkeit, Mannschaftsbetreuung
(e) Besondere langjährige Tätigkeit im Bereich Vereinsheim, Sportplatz
u.a.m.


(3) Ehrenmitgliedschaft

Für Mitglieder, die mindestens 50 Jahre Mitglied im Verein und mindestens 70Jahre alt sind sowie für Mitglieder, die sich ganz besondere Verdienste um den Verein erworben haben.

Die Ehrenmitgliedschaft berechtigt zu freiem Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins sowie zur Mitgliedsbeitragsbefreiung bei Beantragung durch das Ehrenmitglied.

(4) Ehrenvorstandsmitglied

Kann nur werden, wer mindestens 10 Jahre Vorstandsarbeit verrichtet hat.

(5) Ehrenvorsitzender

Kann nur werden, wer das Amt des Vorsitzenden mindestens 10 Jahre inne
hatte. Es gelten die gleichen Privilegien wie unter § 2 Nr. (3).


§ 3 Anträge auf Ehrungen

Anträge auf Ehrungen von Mitgliedern oder Nichtmitgliedern können von allen Mitgliedern und den Abteilungen beim Vorstand gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen. Über die Annahme der Anträge entscheidet der Vorstand nach Beratung mit dem Ältestenrat.


§ 4 Ehrungsbeschluss

Die Ehrungen werden vom geschäftsführenden Vorstand nach Beratung mit dem Ältestenrat beschlossen und vorm 1. oder 2. Vorsitzenden vorgenommen. Über Verbandsehrungen entscheidet der jeweilige Verband.


§ 5 Dauer der Ehrung

Die Ehrung erlischt bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Stand:  08. Mai 2009  SV45


   
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